Es kommt immer wieder die Frage auf, ob man mit Stampin’ Up! Produkten, handgefertigte Kreationen verkaufen darf. Wenn Ihr die Angel Policy beachtet, dann steht dem nichts mehr im Wege.
Stampin’ Up! unterstützt Hobby-Künstler, die unsere urheberrechtlich geschützten Motive für ihre individuell handgefertigten Kreationen und anderen Projekte verwenden und diese verkaufen möchten. Deshalb erteilt Stampin’ Up! unter den folgenden Voraussetzungen eine beschränkte Lizenz zur Nutzung von Stampin’ Up!-Motiven, um damit selbst gestaltete, für den Verkauf bestimmte Projekte zu fertigen
Handgefertigte, für den Verkauf bestimmte Werke müssen persönlich und individuell vom Verkäufer erstellt worden sein und dürfen in keiner Form, d. h. weder grafisch noch elektronisch noch mechanisch vervielfältigt, und folglich auch nicht fotokopiert werden. Massenanfertigungen, in Form von Fließbandarbeit organisierte Produktion, Herstellung durch Angestellte oder Zusammenschlüsse von Verkäufern kunsthandwerklicher Erzeugnisse sind streng untersagt. Auch digital gestaltete, zum Verkauf bestimmte Projekte müssen persönlich vom Verkäufer gefertigt worden sein.
2.Alle Motive von Stampin’ Up! sind urheberrechtlich geschützt, was bedeutet, dass sie ohne Genehmigung nicht beliebig vervielfältigt werden dürfen. Um den Schutz dieser Urheberrechte sicherzustellen, müssen alle zum Verkauf bestimmten Werke, bei denen Motive von Stampin’ Up! verwendet wurden, mit einem offiziellen Motiv zum Urheberrecht im Rahmen dieser beschränkten Lizenz versehen werden. Solche Motive sind im Stempelset „Aus der Kreativwerkstatt“ und "Kreiert mit Liebe“ enthalten.
3.Sofern die in diesem Abschnitt dargelegten Voraussetzungen erfüllt werden, gelten keine Mengenbeschränkungen hinsichtlich der Fertigung von handgearbeiteten, zum Verkauf bestimmten Kreationen. Allerdings gilt für gedruckte Projekte, die digital mit Stampin’ Up!-Motiven gestaltet wurden, dass ohne vorherige Genehmigung pro Kalenderjahr insgesamt maximal 150 individuell kreierte Werke verkauft werden dürfen. Diese Beschränkung bezieht sich auf Projekte wie Kalender, Karten, Fotobücher oder andere digital erstellte Werke.
4.Fertige in Handarbeit oder digital gestaltete (gedruckte) Werke dürfen an festen Verkaufsstellen, gleich ob in oder außer Konkurrenz, ebenso wie bei befristeten Veranstaltungen (wie Weihnachtsmärkten), auf denen Kunsthandwerk verkauft wird, im Rahmen von Spendensammlungen oder im Internet zum Kauf angeboten werden. Beim Verkauf handgefertigter oder digital gestalteter Projekte hat der Verkäufer deutlich zu machen, dass diese Werke von ihm persönlich in Handarbeit oder digital gefertigt wurden und es sich dabei nicht um Produkte des Unternehmens handelt. Der Verkäufer darf angeben, dass zur Gestaltung Produkte von Stampin’ Up! verwendet wurden, doch darf das Stampin’ Up!-Logo keinesfalls zum alleinigen Zweck der Verkaufsförderung solcher von Hand oder digital kreierten Projekte verwendet werden.
5.Es ist untersagt, Motive von Stampin’ Up! zum Zweck der Erstellung von Logos oder Firmenmarkenzeichen zu verwenden.
6.Jedweder Verkauf von digitalen Dateien, die Motive von Stampin’ Up! enthalten, ist untersagt.
7.Personen, die von Hand oder digital gestaltete (gedruckte) Werke für den Verkauf herstellen, sind dafür verantwortlich, dabei alle geltenden nationalen und lokalen geschäftsrelevanten sowie steuerrechtlichen Regelungen einzuhalten.
8.Personen, die diese „Angel Policy“ für sich in Anspruch nehmen, tragen die volle Verantwortung bzw. übernehmen die volle Haftung für die angemessene Ausführung ihrer Arbeit. Demzufolge erklären sie sich damit einverstanden, Stampin’ Up! im Hinblick auf alle Auseinandersetzungen, die sich eventuell aufgrund ihrer Arbeiten ergeben, zu entschädigen und schadlos zu halten.
9.Jegliches Versäumnis von Stampn’ Up!, jedwedes seiner Rechte durchzusetzen, stellt keine Erklärung zum Verzicht auf solche Rechte dar.